Title: Tipps für den Schadensfall
Author: RegioHelden
Published: 18. April 2024
Last modified: 16. Juni 2025

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# Tipps für den Schadensfall

 Veröffentlicht am 18. April 202416. Juni 2025

Viele Feuchtigkeits- oder Wasserschäden können vermieden werden, wenn bei der Nutzung
der Räume und beim Lüften einige einfache Maßnahmen beachtet werden. Durch das richtige
Vorgehen nach einem entstandenen Schaden lassen sich unnötige Kosten und Ärger vermeiden.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung wertvoller Tipps zur optimalen Raumnutzung,
zum korrekten Lüften und vielem mehr.

Das richtige Verhalten im Schadensfall

Vor dem Hintergrund der **Pflicht zur Schadensminderung** durch den Versicherungsnehmer,
und der Rettung möglichst vieler Teile der baulichen Substanz und des Inventars,
besteht für jede Art von **Wasserschaden **ein möglichst schnelles **Handlungsgebot**.
Somit stehen das möglichst restlose** Aufnehmen** von freiem Wasser sowie die **
Bergung** von beweglichen Gegenständen aus der Schadenszone an erster Stelle.

Der Versicherungsnehmer hat nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) für 
die Abwendung und Minderung eines Schadens zu sorgen:

_„§ 82 Abwendung und Minderung des Schadens_

 1. _Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit
    für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen._
 2. _Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar,
    zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen
    mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen,
    hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln._
 3. _Bei Verletzung einer Obliegenheit nach den Absätzen 1 und 2 ist der Versicherer
    nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit 
    vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer
    berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers
    entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer
    groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer._
 4. _Abweichend von Absatz 3 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit 
    die Verletzung der Obliegenheit weder für die Feststellung des Versicherungsfalles
    noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. 
    Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt
    hat.“_

**Sofortmaßnahmen:**

Sofortmaßnahmen verhindern eine Verschlechterung des Zustandes und weitere Schäden.
So können Korrosion und Schimmelbefall (>B2) vermieden werden.

 * Alle elektrischen Versorgungen im Schadensbereich, sofern entbehrlich, **abschalten**
 * Wasser so schnell wie möglich **absaugen oder aufnehmen**
 * Zustand durch Fotos oder schriftliche Aufzeichnungen **dokumentieren**
 * Durchfeuchtete Gegenstände (Möbel, Vorhänge, Bodenbeläge, Tapeten u. a.) **entfernen
   oder hochbocken**
 * Die Trocknungsmaßnahmen sollten **möglichst schnell **eingeleitet werden, da 
   sonst die Gefahr von Schimmelpilzbidung zu sehr ansteigt
 * Versicherung und/oder Hausverwaltung sowie **Mohr Trocknungstechnik GmbH benachrichtigen**

Der richtige Umgang mit Versicherern

Grundsätzlich ist bei **Auftreten eines Schadens Folgendes beim Umgang mit Versicherern
zu beachten**:

 * Schaden mit Sofortmaßnahmen so gering wie möglich halten
 * Ursache feststellen
 * Betroffene Bereiche identifizieren
 * Zuständigen Versicherer auswählen
 * Schaden unverzüglich melden
 * Dem Versicherer die Möglichkeit geben, den Schaden zu besichtigen
 * **Beweise** sichern (beschädigte Gegenstände aufbewahren, Fotos machen, Zeugen
   benennen usw.)
 * Alle gewünschten Auskünfte geben
 * Rat bei Ihrem Versicherungsfachmann einholen

**Versicherungen und Zuständigkeiten:**

 * _Gebäudeversicherung_: Wohn- oder Geschäftsgebäude mit jeweiligen im Vertrag 
   aufgeführten Bestandteilen
 * _Hausratversicherung_: Einrichtung der Wohnung oder des Hauses
 * _Inventarversicherung_: Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie
   gelagerte Waren und Geräte
 * _Haftpflichtversicherung_: Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung
   des Verursachers, wenn dieser feststeht

Schimmelpilzprävention

Durch falsches **Heiz- und Lüftungsverhalten** steigt die Gefahr der **Bildung von
Schimmelpilzen**. Die wichtigste Voraussetzung für **Schimmelpilzwachstum** ist 
das Vorhandensein von **Feuchtigkeit**, was auf Feuchtigkeitsschäden oder falsches
Nutzerverhalten insbesondere beim Lüften zurückgeführt werden kann.

**Lüften **dient dem Austausch der feuchten, warmen Innenluft gegen kalte, trockene
Außenluft. Also muss die warme Luft gegen kalte Luft ausgetauscht werden. Die Zeitdauer
des Lüftens sollte bei kalten Außentemperaturen nicht mehr als** 5 Minuten** betragen.
Dafür sollte quergelüftet werden.

**Querlüften** heißt, auf zwei Seiten der Wohnung die Fenster ganz öffnen. Türen
festklemmen, damit diese durch die **Zugluft** nicht zugeknallt werden. Durch eine
solche Querlüftung reichen die 5 Minuten voll und ganz, um das gesamte Luftvolumen
auszuwechseln. Mehr darf nicht sein, da sonst die Wände beginnen auszukühlen. Dies
würde dann zur Bildung von **Kondenswasser** auf der Wandoberfläche führen.

**Abends und morgens** sollte gründlich gelüftet werden, da zu diesen Zeiten der
Feuchtigkeitsgehalt der Innenraumluft am höchsten ist. Feuchte Luft aus einem Bad,
die zum Beispiel beim **Duschen oder Baden** entsteht, sollte sofort „weggelüftet“
werden. Über lange Zeit **gekippte Fenster** sollten Sie vermeiden, da sonst der**
Energieverbrauch** und die **Heizkosten** in die Höhe schnellen.

Wenn es draußen warm ist und man drinnen nicht heizt, darf das Fenster auch den 
ganzen Tag angekippt sein. Das ist gerade bei neuen Gebäuden sinnvoll. Lieber etwas
mehr lüften, als Schimmel an den Wänden zu bekommen. Schlimm ist hingegen das Schiefstellen
von Fenstern im Winter. Die Wand darunter kühlt massiv ab (kalte Luft sinkt), und
es wird sich möglicherweise Schimmel an der sich abkühlenden Oberfläche bilden. 
Zudem ist der **Energieverlust** in beheizten Räumen enorm.

Erhöhte Gefahr von **Schimmelpilzbildung** entsteht zudem durch **Überbelegung**,
zu viele **Pflanzen** und **Wäschetrocknen**. Auch beim **Kochen und Geschirrspülen**
in der Küche sollte stets auf ausreichende Lüftung geachtet werden. Auch während
des **Schlafs **oder bei anstrengenden Tätigkeiten wird vom Menschen viel Feuchtigkeit
abgegeben.

Sollte das alles einmal nichts helfen, so kann die Mohr Trocknungstechnik GmbH die
Feuchtigkeit in Ihrer Wohnung messen und insbesondere bei Neubauten eventuell vorhandene
Restfeuchte im Mauerwerk durch Kondenstrockner beseitigen. Auch bei bereits vorliegendem
Schimmelbefall können wir Ihr **Problem schnell fachgerecht lösen**.

Schimmelpilzbekämpfung

Ob eine **Schimmelpilzbekämpfung** oder eine **Schimmelpilzsanierung** angebracht
ist, hängt von der Intensität und Art und Weise des Befalls ab. Eine oberflächliche
Entfernung des Befalles reicht üblicherweise zur nachhaltigen Entfernung nicht aus.
Bei der  Bekämpfung dürfen zudem keine Sporen in die Luft gelangen.

Die Sanierung muss zur Herstellung eines hygienischen Normalzustandes führen. Dazu
gibt es eine Handlungsempfehlung des **Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg,**
nach der Fachleute vorgehen. Die Mohr Trocknungstechnik GmbH arbeitet bei der Schimmelpilzsanierung
zudem nach den Vorgaben des **Umweltbundesamtes**.

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[Bautrocknung nach Wasserschaden – warum schnelles Handeln entscheidend ist](https://www.mohr-trocknungstechnik.de/blog/bautrocknung-nach-wasserschaden/)