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Klare Bedingungen

1. Allgemeines

Die Durchführung uns erteilter Aufträge erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für sämtliche uns zukünftig schriftlich oder mündlich erteilte Aufträge.

Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Gleiches gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen unsere Mitarbeiter.

2. Gerätemiete

Die Übergabe unserer Mietgerate erfolgt im betriebsfähigen Zustand. Mit Übergabe des Geräts bzw. seiner Abholung in unserem Betrieb geht die Gefahr auf den Auftragnehmer über. Wir weisen darauf hin, daß Versicherungsschutz bezüglich der Mietgerate nicht besteht; auf Verlangen des Auftraggebers, aber auf seine Kosten, abgeschlossen werden kann.

Mängel an den Geräten sind uns unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Soweit die Mängel von uns zu vertreten sind, werden die Mangel auf unsere Kosten behoben, ansonsten erfolgt die Behebung von Mängel durch uns ausschließlich auf Kosten des Auftraggebers.

Ansprüche gegen uns, die aus dem Ausfall der Geräte entstehen könnten, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die bei Verwendung der Mietgeräte ihm oder Dritten entstehen. Er stellt uns von jeglicher Inanspruchnahme Dritter diesbezüglich frei.

3. Miete und Mietzeit

Der Mietpreis wird nach Tagen berechnet. Der Tag der Anlieferung bzw. Abholung der Geräte gilt als voller Miettag.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt unsere bei Vertragsabschluß gültige Mietpreisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nicht im Mietpreis enthalten sind Transportkosten, Aufstellungs- und Montagekosten, Kosten für Feuchtigkeitsmessungen sowie alle sonstigen zusätzlichen Leistungen. Diese werden zusätzlich gesondert berechnet und es gelten auch insoweit die Preise nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Preisliste.

Wir sind berechtigt, Zwischenrechnungen zu erteilen. werden Rechnungen nicht innerhalb der in der Rechnung bestimmten Frist ausgeglichen, sind wir berechtigt, das Vertragsverhaltnis fristlos zu kündigen und die Mietgeräte vom Einsatzort zu entfernen.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er die in der Rechnung bestimmte Zahlungsfrist überschreitet und hat ab Verzugsbeginn an uns bankübliche Zinsen als Verzugsschaden zu zahlen.

Der Auftraggeber tritt an uns bis zur Höhe der jeweiligen Rechnungsbeträge ihm zustehende Forderungen gegenüber Dritte, insbesondere Versicherungen, unwiderruflich hiermit ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Abtretung erfolgt nur erfüllungshalber.

Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur zulässig, wenn wir den Anspruch anerkannt haben oder dieser rechtskräftig festgestellt ist.

4. Weitere Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgeräte pfleglich zu behandeln und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Er bestätigt, bei Übergabe der Mietgeräte eine Bedienungsanleitung erhalten zu haben und diese sorgfältig einzuhalten.

Soweit zum Betriebe unserer Mietgeräte eine Betankung erforderlich ist, erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dieser ist im Rechtssinne Betreiber der Anlage und für jeden aus dem Betriebe der Anlage resultierenden Schaden uns und Dritten gegenüber haftbar.

Die beabsichtigte Rucklieferung der Mietgeräte ist uns rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die Mietzeit endet erst mit Rücknahme der Mietgeräte durch uns oder Ablieferung in unserem Betriebe.

Die Mietgeräte müssen bei Rückgabe in sauberem, einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand sein. Mängel an den Mietgeräten werden von uns auf Kosten des Auftraggebers behoben.

Unsere Geräte darf der Auftraggeber nicht an Dritte weitergeben oder durch Dritte benutzen Lassen. Soweit Dritte durch Beschlagnahme, Pfändung oder anderweitig Rechte an unseren Geräte geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Standortveränderungen unserer Geräte uns zuvor bekanntzugeben und jederzeit Auskunft über den Standort der Geräte zu erteilen und Zutritt zu ihnen zu ermöglichen.

Sofern es unserem Auftraggeber, aus welchem Grund auch immer, unmöglich ist, die Mietgeräte zurückzugeben, ist er verpflichtet, Schadensersatz in Höhe des Betrags zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes erforderlich ist. Bis zum Eingang der Ersatzleistung ist der vereinbarte Mietzins in Höhe von 75 % fort zu entrichten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mietgeräte für die Dauer der Mietzeit gegen Beschädigung, Zerstörung, Brand, Diebstahl sowie gegen jegliche weitere Gefahr ausreichend zu versichern, einschließlich Folgeschäden. Über eintretende Schäden hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu unterrichten und Auskunft über Ursache und Umfang der Schäden zu erteilen.

5. Trocknungsmaßnahmen

Die Durchführung von Trocknungsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage unserer schriftlichen Angebote. Ergeben sich bei Durchführung der Trocknungsmaßnahme Anhaltspunkte dafür, daß zusätzliche Schadensursachen vorhanden sind, die bei Vertragsbeginn nicht vorhanden oder erkennbar waren, sind wir berechtigt, ein neues Angebot unter Einbeziehung dieser neuen Erkenntnisse zu unterbreiten und die Arbeiten auf der Grundlage des bisherigen Angebots einzustellen. Ist der Auftraggeber nicht bereit, auf der Grundlage des neuen Angebots den Auftrag zu erteilen, sind wir berechtigt, Über die bis Erteilung des neuen Angebots erbrachten Leistungen im angefallenen Zeit- und Arbeitsaufwand unter Zugrundelegung der Einzelpreise unserer jeweils gültigen Preisliste für Gerätemiete abzurechnen.

Sollten nach Abschluß der Trocknungsmaßnahme von uns zu vertretende Mängel verblieben sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf einer Ausschlußfrist von sieben Tagen nach Beendigung unserer Trocknungsmaßnahme gilt unsere Trocknungsmaßnahme als mängelfrei abgenommen.

Bei Vorliegen von uns zu vertretender Mängel, sind wir berechtigt, die uns erforderlich erscheinenden Nachbesserungsmaßnahmen vorzunehmen.

Eine Haftung für Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

6. Sonstiges

Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen hiervon unberührt.

Erfüllungsort ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser jeweiliger Geschäftssitz.

Gerichtsstand für alle Klagen aus der Geschäftsverbindung ist je nach Gegenstandswert das Amtsgericht Wedding bzw. Landgericht Berlin.

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